MINDESTLOHN

Seit dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz. Bei der Beauftragung von Auftraggebern und Auftragnehmern muss sichergestellt sein, dass Auftraggeber sowie Auftragnehmer sich an die geltenden Gesetze halten und sofern sie Angestellte haben, das Mindestlohngesetz (MiLoG) im Unternehmen umsetzen.

Mit dieser Verpflichtungserklärung erklären wir, dass wir die Vorgaben des MiLoG einhalten. Wir verpflichten uns weiterhin, Nachunternehmer / Freie Mitarbeiter / Personaldienstleister nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese sich verpflichten, ebenfalls zuverlässig und gesetzestreu im Sinne der Vorgabe des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu arbeiten und das diese weitere Nachunternehmer / Freie Mitarbeiter / Personaldienstleister nur unter denselben Voraussetzungen beauftragen.

Heidenheim an der Brenz, Juni 2022

XXL MARKETING GMBH 

Geschäftsführung